Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeberservice
Wir möchten Ihnen als Arbeitgeber schnell und kompetent zur Seite stehen. Daher haben wir uns mit der Agentur für Arbeit Herford zusammengeschlossen und den gemeinsamen Arbeitgeberservice eingerichtet.
Dieser bietet Ihnen professionelle und unbürokratische Unterstützung bei der Besetzung Ihrer freien Arbeits- und Ausbildungsstellen.
Ihre freien Arbeits- und Ausbildungsstellen können Sie uns unter der Arbeitgeber-Hotline unkompliziert melden:
Oder schreiben Sie uns jederzeit eine E-Mail:
Herford.Arbeitgeberarbeitsagentur.de
Alternativ können Sie Ihre Stellenangebote natürlich auch selbst online in die Jobbörse einstellen.
Schüler- und Ausbildungsberatung
Vorrangiges Ziel des Jobcenters Herford für junge Menschen und junge Erwachsene ist deren passgenaue Vermittlung in Ausbildung. Dafür ist ein gutes Zusammenspiel zwischen ausbildenden Arbeitgebern und dem Jobcenter Herford besonders wichtig.
Um Ihnen als Arbeitgeber schnell und kompetent zur Seite stehen zu können, bieten wir Ihnen professionelle und unbürokratische Unterstützung bei der Besetzung Ihrer freien Ausbildungsstellen.
Ihre freien Ausbildungsstellen können Sie auf folgendem Weg jederzeit unkompliziert melden:
Frau Eckstein
05221 985 712
jobcenter-herford.716-U25jobcenter-ge.de
Wir leiten Ihre freien Ausbildungsstellenangebote auch gerne an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters weiter.
Fördermöglichkeiten
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im Rahmen des Job-Turbos
Gemeinsam mit Ihnen als Arbeitgeber wollen wir Menschen mit Fluchthintergrund noch schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der „Job-Turbo" setzt auf zügige Arbeitsaufnahme mit begleitenden Förderungen, denn Erwerbsarbeit ist der Schlüssel zur nachhaltigen Integration.
Gerne bringen wir Sie und Arbeitssuchende zusammen und beraten Sie ausführlich zu Möglichkeiten der berufsbegleitenden Sprachförderung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und melden Sie uns Ihre Stellenangebote. Lassen Sie uns bei Veranstaltungen, wie Jobmessen, das passende Personal für Sie finden.
Wir informieren Sie gerne über finanzielle Fördermöglichkeiten und geben Tipps für eine erfolgreiche Integration in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen, wie Sie für Ihr Unternehmen und für Geflüchtete mit Qualifizierungsmaßnahmen langfristige Perspektiven schaffen, finden Sie in unserem Flyer sowie hier.
Betriebliches Praktikum
Sie haben eine schwer einzuschätzende Bewerbung erhalten? Oder sind sich bei einem Bewerber oder einer Bewerberin unsicher?
In diesen Fällen kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber - also ein kurzfristiges unentgeltliches Praktikum - zu einer besseren Einschätzung beitragen.
Bewerber*innen können nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Integrationsfachkraft ein Praktikum in Ihrem Betrieb absolvieren - orientiert an den jeweiligen persönlichen und beruflichen Stärken.
Kosten, die Bewerber*innen hierbei entstehen (Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc.) werden im notwenigen Rahmen durch uns übernommen.
Sprechen Sie uns an, um die Möglichkeiten und Unterstützungen durch ein kurzfristiges betriebliches Praktikum zu besprechen.
Sie haben Interesse an unseren Fördermöglichkeiten? Sprechen Sie gerne das Team der Betriebsakquise an:
Frau Elbracht
05221 985 785
05221 985 849
Jobcenter-Herford.713-muijobcenter-ge.de
Frau Holle
05221 985 413
05221 985 849
Jobcenter-Herford.713-muijobcenter-ge.de
Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz bietet Unterstützungs- und Förderungsangebote an Arbeitgeber für die Beschäftigung von Personen, die trotz der guten konjunkturellen Lage auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren keine Anstellung gefunden haben.
Mit den Förderleistungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll Langzeitarbeitslosen der Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geebnet werden.
„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“:
Die Fördermöglichkeiten sind für Arbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, pauschaliert mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt von 75% im ersten und 50% im zweiten Jahr festgelegt.
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“:
Menschen, die bereits sehr lange Bürgergeld beziehen, können bis zu fünf Jahre gefördert werden, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung sogar mit einem Zuschuss von 100% vom Arbeitsentgelt.
Ein unterstützendes Coaching durch einen professionellen Partner ist bei beiden Förderleistungen in der ersten Zeit der Beschäftigung obligatorisch.
Für mehr Informationen schauen Sie sich gerne unseren Flyer an.
Alle Informationen zum Teilhabechancengesetz finden Sie auf der Seite des BMAS.
Zusätzlich ergänzt der Kreis Herford die Förderung für Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises.
Eingliederungszuschuss
Sollten Bewerber*innen die Voraussetzung für eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz nicht erfüllen, können wir Sie durch einen Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist. Dieser Zuschuss soll die anfängliche geringere Arbeitsleistung ausgleichen. Die Förderdauer und die Förderhöhe werden daher jeweils individuell mit Ihnen abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns, um den Unterstützungsbedarf bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu besprechen.