Wohnen
Wohnen zur Miete
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernehmen wir im ersten Jahr die tatsächlichen Kosten der Wohnung. Nach Ablauf dieses Jahres müssen die Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. Wir achten darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Ihre persönlichen Verhältnisse wie die Zahl der Personen im Haushalt, deren Alter und besondere Umstände (z.B. Behinderung oder Pflegebedürftigkeit) werden berücksichtigt. So ist für eine Einzelperson in der Regel eine Wohnfläche bis zu 50 m2 und für jede weitere Person im Haushalt bis zu 15 m2 angemessen.
Ist Ihre Wohnung unangemessen teuer, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Können Kosten nicht auf andere Art reduziert werden, kann als letztes Mittel auch ein Umzug in Betracht kommen. Bei Umzug innerhalb der Karenzzeit werden höhere als angemessene Aufwendungen nur nach vorheriger Zusicherung anerkannt.
Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit und sind schon vor deren Ablauf auf Angemessenheit zu überprüfen (dies stellt sicher, dass unangemessenes Heizverhalten nicht unterstützt wird).
Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft bitte erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig zu dem Wohnungsangebot beraten.
Der Kreis Herford hat zum 01.01.2024 die Richtwerte für die Wohnkosten für die einzelnen Städte und Gemeinden aktualisiert:
Näheres zur Ermittlung der Referenzwerte können Sie den Veröffentlichungen des Kreises Herford entnehmen:
- 240101_Richtlinie_KDU.pdf
Richtlinie des Kreises Herford über die Berücksichtigung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II | Stand Januar 2024
261 KB - Konzept_zur_Ermittlung_der_Bedarfe_fuer_Unterkunft_2023.PDF
Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Kreis Herford 2023
2 MB
Klimabonus
Es besteht zudem die Möglichkeit, den energetischen Standard eines Gebäudes bei der Bemessung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen (Klimabonus). Wohnungen mit einem niedrigen Energiewert können einen Zuschlag erhalten. Dieser orientiert sich an der (angemessenen) Wohnungsgröße und dem energetischen Zustand. Für die Prüfung muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Heizkosten
Heizkosten übernimmt das Jobcenter Herford gemäß Leitfaden des Kreises Herford.
Energiesparberatung
Die verbrauchsabhängigen Wohnkosten (Heizkosten, Wasser, Strom) können z.B. durch Wechsel in einen günstigeren Tarif oder Reduzierung des Verbrauches verringert werden.
Nehmen Sie beispielsweise das kostenfreie und unverbindliche Angebot der Energiesparberatung in Anspruch. Hierzu können Sie folgende Beratungsangebote nutzen:
Energiespar-Tipps
Einbau kostenloser Energiespar-Artikel
Energiespar-Fahrplan für Ihren Haushalt
Energiesparlotsen-Team Herford 05221-131110 |
Wenn die Energiesparberatung nicht bei Ihnen zu Haus stattfinden kann oder soll, sind wir trotzdem für Sie da: Alternativ beraten die Energiesparlots*innen Sie gerne auch telefonisch.
Darüber hinaus bieten die Energiesparlotsen donnerstags von 08:30 - 13:30 Uhr ihre Beratung im Jobcenter Herford, Raum 102, an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Umzug
Ein Umzug ist regelmäßig mit anderen Wohnkosten und zusätzlichen Kosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten verbunden. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Kosten übernommen werden können.
Reichen Sie uns bitte das Wohnungsangebot ein und beantragen Sie die Zustimmung zum Umzug vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages und vor dem Einzug in eine neue Wohnung.
Wir überprüfen, ob die neue Wohnung in Ihrem Fall angemessen und ob ein Umzug erforderlich ist.
- Bei einem nicht erforderlichen Umzug ohne Zustimmung besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten nicht oder nur teilweise als Bedarf berücksichtigt werden können.
- Möchten Sie in eine andere Gemeinde außerhalb des Kreises Herford umziehen, holen Sie bitte die Zustimmung zum Mietvertrag bei dem Jobcenter am künftigen Wohnort ein.
- Wir prüfen auch, ob notwendige Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Genossenschaftsanteile) als Darlehen übernommen werden können. Die Übernahme dieser Kosten ist vor Vertragsabschluss zu beantragen, ansonsten ist eine Übernahme nicht möglich. Möchten Sie in eine andere Gemeinde außerhalb des Kreises Herford umziehen, ist das Jobcenter am neuen Wohnort auch für die Kaution zuständig.
- Wenn der Umzug wirklich dringend notwendig ist, unterstützen wir Sie bei der Übernahme der erforderlichen Umzugskosten z.B. für einen Transporter. Bitte stellen Sie rechtzeitig und vor der Anmietung des Fahrzeuges einen entsprechenden Antrag.
Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung
Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, können wir Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise können wir, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.
Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein. Es gelten die Richtwerte für Mietwohnraum.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir weitere Kosten bezahlen, zum Beispiel:
- die Grundsteuer
- die Wohngebäudeversicherung
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
- angemessene Schuldzinsen für Hypotheken
Die Tilgungsraten für einen Kredit übernehmen wir nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.
Von Zuhause ausziehen
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernehmen wir die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
- Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
- Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.
Wollen Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe vor Abschluss eines Mietvertrages nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen. Ohne die erforderliche Zusicherung können Wohnkosten in der Regel nicht übernommen werden.
Weitere Informationen zum Wohnen und Mieten finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.