Aktuelles
Pressemitteilung
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert
Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des vereinfachten Zugangs bis zum 31. März 2021 beschlossen. Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht…
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. März 2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein. Am 27. November hat der Bundesrat das Gesetz bestätigt.
Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01. Januar 2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Besuch im Jobcenter ohne aus der Tür zu gehen
Die Antragstellung für Arbeitslosengeld II ist im Übrigen einfach und sicher von zu Hause aus möglich. Seit Mai 2019 gibt es das Online-Angebot www.jobcenter.digital, über das schnell und direkt Anträge eingereicht und weitere Anliegen digital erledigt werden können. Dabei ist es egal, ob die Plattform am PC oder auf anderen mobilen Endgeräten wie Tablet oder Smartphone genutzt wird.
Über das Portal kann zum Beispiel der vereinfachte Hauptantrag online ausgefüllt und übermittelt werden. Für die Nutzung aller Angebote von jobcenter.digital werden Anmeldedaten benötigt, die das Jobcenter Herford zur Verfügung stellt.
Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig. Es bietet folgende Vorteile:
- Veränderungen können schnell und einfach mitgeteilt werden
- Über das Online-Postfach können Nachrichten mit dem Jobcenter ausgetauscht werden
- bequem, auch von zu Hause aus, zu jeder Tageszeit
- Hilfetexte unterstützen die Nutzer*innen bei der Dateneingabe
- Nutzer*innen sparen Zeit und Portokosten
- Alle online eingereichten Nachweise und Veränderungen sind in dem persönlichen Kundenkonto jederzeit wieder für die Nutzer*innen abrufbar
So ist in Zeiten wie diesen die Antragstellung kontaktlos möglich, um gemeinsam das Infektionsrisiko zu minimieren.
Pressemitteilung
Neue Service-Hotline unterstützt (Solo-) Selbstständige
Geschulte Mitarbeiter aus der Leistungsgewährung der Jobcenter unterstützen mit der neuen Service-Hotline Selbstständige bei Fragen zur Grundsicherung…
Seit Montag, den 09. November 2020, ist die neue Service-Hotline Selbstständige freigeschaltet. Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.
Geschulte Mitarbeiter aus den Jobcentern stehen für Fragen rund um die Grundsicherung zur Verfügung. Sie informieren über Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen der Jobcenter, nehmen Antragstellungen entgegen und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Die Kolleginnen und Kollegen weisen auch auf Online-Angebote im Kundenportal hin, beispielsweise wie der vereinfachte Antrag heruntergeladen werden kann.
Die Mitarbeiter in der Service-Hotline verweisen auch auf weitere Unterstützungs- und Hilfsprogramme des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ sowie auf der Internetseite des Jobcenters Herford www.jobcenter-herford.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Pressemitteilung
Jung und Alt in Arbeit vermitteln
Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, lobt beim Besuch in Herford zwei Modelle aus dem Kreisgebiet.
Kreis Herford/Herford. Morgens am Güterbahnhof Herford. Schon in den frühen Morgenstunden herrscht hier ein reges Treiben – denn die Mitarbeitenden vom Herforder „Stadtservice“ bereiten sich auf ihren Tag vor. 37 Menschen arbeiten hier - sie pflegen Außenanlagen der Stadt, sind Hausmeisterassistenten an Schulen, machen Telefon- und Verwaltungsdienste oder entsorgen in Herford wilden Müll.
Am Montagmorgen wurde die Routine für anderthalb Stunden unterbrochen – durch Besuch, eingeladen von Bürgermeister Tim Kähler. Der Vorsitzendende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele lässt sich das Projekt vor Ort von Mitarbeiter Klaus-Dieter Reimers erklären. Dieser schwärmt in höchsten Tönen: „Ich fühle mich endlich wieder als Mensch, seit ich wieder eigenes Geld verdiene. Es ist die beste Förderung, die ich je bekommen habe – es ist ein geniales Projekt. Wir alle hier wollen arbeiten und die Arbeit macht auch noch unglaublich Spaß“.
Als ehemals Langzeitarbeitsloser ist Reimers seit Anfang vergangenen Jahres beim Herforder Projekt „Stadtservice“ beschäftigt. Wie alle dort, war auch er lange ohne Arbeit und hatte es schwer, eine Beschäftigung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu finden. Bis zu 5 Jahren kann er im besten Fall befristet hier arbeiten – sein Arbeitsplatz wird gefördert von Stadt und Jobcenter. Es ist eine Investition, die sich unbedingt lohnt, so Detlef Scheele, denn: „Wer so lange durchhält, hat auch wieder Chancen im Anschluss einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen. Vor allem das begleitende Coaching hilft den Beschäftigten nach unseren bundesweiten Erfahrungen ungemein, auch schwierige Phasen am Anfang gut zu meistern.“
So denkt auch Herfords Bürgermeister Kähler. Ihn freut besonders, dass die Arbeit auch sichtbar für alle Herforder Bürgerinnen und Bürger ist: “Die Menschen vom Stadtservice machen unsere Stadt noch schöner und dafür sind sie mittlerweile auch bekannt. Sie erfahren viel Wertschätzung. Letztendlich profitieren also sehr viele von dem Projekt und es ist absolut greifbar“.
Im Kreishaus hört Detlef Scheele gegen Mittag von kreisweiten Projekten, die sich ganzheitlich mit der schulischen und beruflichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen. „Wir fangen mit der Förderung bereits im Kindergarten an und machen weiter, bis Azubis oder Studierende ihren festen Job haben“, erklärt Landrat Jürgen Müller: „Wir wollen Kinder und ihre Eltern möglichst früh einbinden, um kein Kind zu verlieren. Junge Menschen im Kreis Herford sollen möglichst gute Chancen bekommen sich, ihrer Neigung entsprechend, zu entfalten“.
Das Projekt „Erfolgreich in die Ausbildung“ arbeitet mit Ausbildungscoaches an den Berufskollegs des Kreises. Sie suchen gemeinsam sehr gezielt nach den Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler. Das klare Ziel dabei, ist die Ausbildungsquote zu erhöhen.
Das Projekt wird von der Gütersloher Osthushenrichstiftung unterstützt. Kontinuierlich ist die Quote der Auszubildenden von anfangs 10% auf bis zu 45% gestiegen. Davon hat auch die junge Auszubildende Sherin Lyan profitiert. Sie erklärt dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesarbeitsagentur für Arbeit: „Ich war bei dem Ausbildungscoach in besten Händen. Wir haben einige Stunden zusammengesessen, haben Bewerbungen geschrieben, waren gemeinsam bei Bewerbungsgesprächen und ich hatte immer jemanden, der mir geholfen hat“. Letztendlich hat sie eine Ausbildungsstelle in einem Logistikzentrum bekommen.
Von beiden Modellen zeigt sich Detlef Scheele beeindruckt: „Wir haben zwei Ansätze gesehen, mit denen Menschen, die ohne diese Förderung vielleicht keine Arbeit oder Ausbildung hätten, wieder eine Perspektive gegeben wird. Beide Ansatzpunkte – die Intervention am Übergang von der Schule in das Erwerbsleben und der soziale Arbeitsmarkt – leisten ihren Beitrag, damit einerseits junge Menschen möglichst gar nicht erst arbeitslos werden und Langzeitarbeitslose anderseits wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Ein „Nachwachsen“ zukünftiger langzeitarbeitsloser Menschen wird so verhindert. “
Stadt und Kreis hören Scheeles Lob besonders gerne. Sie fühlen sich bestätigt, denn beide vorgestellten Projekte wurden jüngst durch Rats- und Kreistagsbeschlüsse verlängert. Und beide Projekte werden von Stadt und Kreis mitfinanziert.
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Corona-Pandemie beeinflusst Ausbildungsmarkt
Kreis Herford fördert mehr Ausbildungsplätze für den Wittekindskreis – Ausbildungsprogramm wird erweitert – Kreis Herford investiert mehr als 350.000…
Kreis Herford/Herford. Der Kreis Herford und die Ev. Jugendhilfe Schweicheln erweitern ihr gemeinsames Ausbildungsprogramm. Damit sollen die die Chancen für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Das bereits etablierte Ausbildungsprogramm NRW soll um weitere 24 Ausbildungsplätze für den Wittekindskreis schnell und unbürokratisch aufgestockt werden. Das Ziel ist es, die Zahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze durch dieses Programm zu verdoppeln.
Das Ausbildungsprogramm NRW ging im Kreis Herford Mitte Juni dieses Jahres in die dritte Runde. Erneut wurde die Ev. Jugendhilfe Schweicheln vom Land Nordrhein-Westfalen mit der Durchführung beauftragt – genau wie in den beiden Jahren zuvor. Wie bereits im ersten und zweiten Durchgang, wird der Kreis Herford das Projekt mit weiteren Mitteln unterstützen. Das Programm soll vor allem Jugendlichen mit Startschwierigkeiten zu Gute kommen. Durch weitere 24 neue Plätze hofft Landrat Jürgen Müller, den Auswirkungen der Corona-Krise entgegenzuwirken:
„Die Corona-Krise hat nachweislich auch Folgen für den Ausbildungsmarkt – wir haben dieses Jahr mehr junge Menschen ohne Ausbildungsplatz und insgesamt wurden auch weniger Ausbildungsverträge unterschrieben. Wir setzen jetzt auf erprobte und nachweislich erfolgreiche Konzepte, um das Ausbildungsprogramm zu stärken. Das ist eine gute und lohnende Investition“.
Mitte Juni 2020 galten nach Auskunft der Agentur für Arbeit noch 738 Ausbildungssuchende als unversorgt. Dies sind 59 Jugendliche bzw. 8,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit lässt sich feststellen, dass durch die COVID-19-Pandemie bereits zum kommenden Ausbildungsjahr 2020/2021 faktisch Ausbildungsplätze weggefallen sind. Bestätigt wird dies auch durch Aussagen der Industrie- und Handelskammer. Demnach wurden in deren Zuständigkeitsbereich im Kreis Herford zum 30. Juni dieses Jahres insgesamt 126 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen als im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang um 18,3 Prozent. Dass die COVID-19-Pandemie hier als ursächlich anzusehen ist, lässt sich unter anderem daran erkennen, dass sich der in den letzten Jahren positive Trend umgekehrt hat.
Träger der Maßnahme ist die Ev. Jugendhilfe Schweicheln. Die Vermittlung erfolgt im Zusammenspiel mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Herford. Mit dem Programm sollten in diesem Jahr insgesamt 24 zusätzliche Ausbildungsplätze im Kreisgebiet entstehen, nun werden es noch einmal so viele.
„Wir freuen uns sehr, dass uns das Land und der Kreis erneut das Vertrauen schenken“, erklärt Michaela Cassing, stellvertretende Einrichtungsleiterin der Ev. Jugendhilfe Schweicheln. „Wir sind zuversichtlich, dass das Programm greifen wird.“ Dass in den vergangenen Jahren so viele neue Ausbildungsplätze geschaffen wurden, sei das Ergebnis guter Zusammenarbeit von Kreis, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe. „Doch am wichtigsten ist natürlich das Engagement der Betriebe, die neue Auszubildende einstellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Region“, ergänzt Cassing.
Der Kreis Herford verdoppelt mit eigenen Mitteln die Anzahl der geförderten Plätze von 24 auf 48 und investiert mehr als 350.000 Euro, die den Unternehmen zu Gute kommen. Der inhaltliche Rahmen der Förderung wird dabei durch den Kreis Herford festgelegt und kann daher von den bisherigen Förderkriterien abweichen. So ist es auch vorgesehen, nicht nur neue Stellen zu schaffen, sondern auch vorhandene Ausbildungsstellen zu erhalten und zu unterstützen.
Das ursprünglich vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ins Leben gerufene Ausbildungsprogramm NRW soll dabei helfen, das Verhältnis von Stellen zu Bewerbern in Städten und Kreisen auszugleichen. Teilnehmende Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, erhalten in den ersten beiden Ausbildungsjahren einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 300 Euro zur Ausbildungsvergütung. Bei Teilzeitausbildungen sind es 174 Euro. Die Ev. Jugendhilfe Schweicheln vermittelt gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter den passenden Auszubildenden für den jeweiligen Betrieb. Das verbessert die Chancen von Jugendlichen mit eingeschränkten Perspektiven auf einen Ausbildungsplatz.
Aktuell werden über das Land 24 Plätze in Form eines monatlichen Zuschusses zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 300 Euro sowie der Betreuung durch den Träger (Betreuungsschlüssel 1:24) finanziert. Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Ergänzend hierzu gewährt der Kreis Herford einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Platz - insgesamt also 60.000 Euro in 24 Monaten. Durch den Zuschuss des Kreises wird die Kompetenzentwicklung der Auszubildenden durch zusätzliche Angebote gefördert. Ferner wird die personelle Ressource zur Betreuung sowohl der Betriebe, als auch der Jugendlichen erhöht.
Unternehmen, die in diesem Jahr einen zusätzlichen und damit geförderten Ausbildungsplatz schaffen möchten, können sich unter Telefon 05221 960219 oder per E-Mail an kreinjobstejh-schweicheln.de melden. Weitere Informationen zum Programm gibt es online: www.ejh-schweicheln.de.
Pressemitteilung
BEA – ein neues Beratungsprojekt des Jobcenters Herford
Alltagsbegleiter*innen gesucht
Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen im Arbeitslosengeld-II-Bezug zu beraten und zu begleiten, erfordert viel Zeit und einen angemessenen Rahmen. Im Fokus steht, sie darin zu unterstützen, Wege zur Gesundung zu finden, am sozialen Leben teilzuhaben und ihnen im Idealfall zu helfen, eine passende Arbeitsstelle zu finden. Für die Berater*innen im Jobcenter ist es meist nicht möglich, diesen Prozess genügend zu begleiten.
Um die Situation der Betroffenen zu verbessern, haben das Jobcenter des Kreises Herford gemeinschaftlich mit den Jobcentern Bielefeld, Höxter und Minden-Lübbecke das Projekt BEA ins Leben gerufen.
BEA steht dabei für Beraten – Ermutigen – Assistieren.
Die Besonderheit dieses Projektes ist, dass gemeinsam mit Alltagsbegleiter*innen für die Betroffenen ein Prozess der Hilfen und bestenfalls Veränderung angestoßen und begleitet werden soll.
Alltagsbegleiter*innen sind Menschen, die selbst betroffen waren und heute stabil sind, die Erfahrungen, auch aus Selbsthilfegruppen, mitbringen und die helfen und unterstützen wollen.
Ihre Aufgabe soll in einer Unterstützung der Menschen in ihrem alltäglichen Umfeld bestehen. Außerdem können sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrung als ehemalige Betroffene als Vorbild dienen.
Dabei stellen Gespräche, Begleitungen zu Terminen und Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagshürden mögliche Tätigkeitsfelder dar.
Die Begleitung psychisch Erkrankter und Suchterkrankter auf dem Weg gesundheitlicher und sozialer Förderung braucht aber ebenso Unterstützung und Vergütung.
Die BEA-Alltagsunterstützer*innen werden für diese Aufgabe geschult, und während der Tätigkeit stehen ihnen hauptamtliche Mitarbeiter*innen des Jobcenters zur Seite. Ihr Engagement wird mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt.
Eine besondere berufliche Qualifikation für die Aufgabe ist nicht nötig. Viel wichtiger sind menschliche Kompetenzen, insbesondere die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen, sie in ihrer Lebenssituation anzunehmen und mit ihnen gemeinsam neue Wege zu entwickeln, um ihr Selbstwertgefühl und ihre (Wieder-)Teilhabe am sozialen Leben zu stärken.
Wer dieses spannende Modellprojekt aktiv unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen möchte, ist herzlich eingeladen, Kontakt mit den Projektverantwortlichen im Jobcenter Herford aufzunehmen.
Interessierte können sich per E-Mail an Jobcenter-Herford.BEAjobcenter-ge.de oder per Telefon (05223/4987-68) melden.
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Teilhabe am Arbeitsmarkt: Die Chance nutzen
Fördermöglichkeit von bis zu 100 Prozent des Lohnes
Katrin Schünke ist zufrieden, denn sie hat einen Job. Was für viele andere Menschen selbstverständlich ist, war es für Katrin Schünke lange Zeit nicht. Denn nach einer langen Phase der Arbeitssuche und damit verbundenem Arbeitslosengeldbezug hat sie es zurück auf den Arbeitsmarkt geschafft. Unterstützt wurde und wird sie vom Jobcenter Herford mit dem Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
25 Jahre lang hatte sie sich auf den Haushalt und die Erziehung ihrer vier Kinder konzentriert, wobei sie vorher eine Ausbildung zur Köchin absolviert hat. Eine Arbeit aufzunehmen schien für die 47-Jährige nicht möglich: „Ich hätte das nicht alles unter einen Hut bekommen.“ Inzwischen leben nur noch zwei ihrer Kinder zu Hause. Eine Voraussetzung, die es ihr leichter machte, sich um einen Job zu bemühen. Nach so langer Zeit brauchte es aber einige Anläufe, um endlich Fuß zu fassen. Geholfen hat ein Förderinstrument, das es dem Jobcenter Herford seit Januar 2019 ermöglicht, Langzeitarbeitslose noch stärker zu unterstützen: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
„Bei dieser Förderung können wir einen Arbeitsplatz mit bis zu 100% bezuschussen“, erklärt Michaela Lechtermann. Sie ist Betriebsakquisiteurin im Jobcenter Herford. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Birgit Mertinat kümmert sie sich im Kreis Herford um die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Sie sprechen insbesondere die Arbeitgeber an, um die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu erläutern, zu informieren, offene Fragen zu klären und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen aufzunehmen.
Katrin Schünke hingegen bewarb sich unabhängig von der Fördermöglichkeit beim Combi-Verbrauchermarkt in Bünde/Ahle. Im Gespräch mit Michaela Lechtermann, die sie umfassend über die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ informierte, erwähnte sie dies. „Ich habe dann mit Frau Schünke vereinbart, auch den Arbeitgeber anzusprechen und über die Fördermöglichkeit zu informieren.“
Michael Gocalek, zuständiger Gebietsleiter der Combi-Verbrauchermärkte bei der Bünting-Gruppe, erinnert sich: „Zumindest bei uns im Gebiet war diese Förderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Frau Schünke war die Erste in diesem Gebiet. Wir mussten erst einmal wissen, was genau sich dahinter verbirgt und das Modell bzw. das Gesetz durchblicken.“ Letztlich überzeugten die vielen Vorteile des Teilhabechancengesetzes die Bünting-Gruppe. Bevor es dann am 1. Juli 2019 losging, klärten Michaela Lechtermann und der Arbeitgeber innerhalb kürzester Zeit die Details: zwischen dem Versand des Personalfragebogens, der Zusendung des Arbeitsvertrags und dem ersten Arbeitstag vergingen nur wenige Tage.
Nun gehören die Kasse, die Tiefkühltheke sowie die Regale mit Keksen und Chips zu den Einsatzbereichen von Katrin Schünke. Ihr bereitet der Job Freude: „Jeden Tag lerne ich etwas Neues dazu. Das Betriebsklima ist super, sodass ich mich von Anfang an nicht gescheut habe, viel zu fragen. Die Kolleginnen und Kollegen sind immer freundlich und hilfsbereit“, schwärmt sie.
Mit 25 Stunden pro Woche war Katrin Schünke zunächst eingestiegen. „Die meisten Beschäftigungsverhältnisse beginnen zunächst in Teilzeit. Nach einer langen Zeit der Arbeitslosigkeit gilt es, sich erst einmal neu zu organisieren und sich in der neuen Struktur zurechtzufinden“, berichtet Michaela Lechtermann. Zur Vorbereitung ist deshalb auch ein zweimonatiges Coaching vorab Teil der Förderung. „Während des ersten Jahres ist zudem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching Pflicht.“ Katrin Schünke hat sich in den vergangenen Monaten ohne große Probleme an die Arbeit gewöhnt und arbeitet inzwischen sogar in Vollzeit.
„Am Anfang ist es sicherlich schwierig, nach so einer langen Zeit wieder einen Job zu haben. Aber Frau Schünke war vom ersten Tag an voller Elan. Sie macht es uns einfach“, sagt Manuela Bosien, die stellvertretende Marktleiterin. „Die Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslosen – die nicht ausbleiben – haben sich für uns nicht bestätigt.“
Für Michael Gocalek ist das Teilhabechancengesetz eine gute Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. „Ohne das Gesetz hätten wir eine andere Erwartungshaltung an Frau Schünke gehabt.“ Die Rahmenbedingungen, wie die lange Förderdauer von bis zu fünf Jahren und die maximale Förderhöhe von 100% im ersten und zweiten Jahr, sind ein großer Vorteil. Der Gebietsleiter betont: „Hiermit können wir auch seit langer Zeit arbeitsuchenden Menschen eine Perspektive geben.“
Für Katrin Schünke hat es sich gelohnt, dass alle Seiten aufgeschlossen für die Fördermöglichkeit waren. Diese Offenheit rät sie auch anderen Arbeitgebern. Sie stellt zu ihrem neuen Leben mit Job fest: „Mir macht es Spaß, ich tue etwas für mich und ich bin Vorbild für meine Kinder.“
Das Teilhabechancengesetz im Überblick
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Bewerbern zu fördern, wurden mit dem Teilhabechancengesetz zwei neue Förderinstrumente eingeführt. Es werden alle Arbeitgeber gefördert, unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region.
Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II: Die Förderdauer beträgt max. 5 Jahre mit einem Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt, das mindestens den Mindestlohn umfassen muss. Der Lohnkostenzuschuss beträgt im ersten und zweiten Beschäftigungsjahr 100 % und verringert sich in den folgenden Jahren um jeweils 10 %, sodass im 5. Jahr noch ein Zuschuss von 70 % gefördert wird.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II: Der Lohnkostenzuschuss beträgt im 1. Beschäftigungsjahr 75 % und im 2. Jahr 50 %.
Für Langzeitarbeitslose ist es häufig ein steiniger Weg zurück auf den Arbeitsmarkt. Durch die neuen Fördermöglichkeiten erleben Menschen wieder soziale Teilhabe. Das bedeutet zur Gemeinschaft zu gehören und einen Beitrag zum Gemeinwohl beizutragen.
Allein im Jahr 2019 sind im Kreis Herford 192 Beschäftigungsverhältnisse durch das Teilhabechancengesetz gefördert worden. Im Jahr 2020 waren es bislang 35 – wobei sich die Situation rund um das Virus SARS-CoV-2 negativ auf diese Zahl ausgewirkt haben dürfte.
Arbeitgeber, die sich über die konkreten Fördermöglichkeiten informieren oder Stellenprofile melden möchten, können sich per E-Mail (jobcenter-herford.713-mui@jobcenter-ge.de) an das Team der Betriebsakquise beim Jobcenter Herford wenden.
Pressemitteilung
Jobcenter Herford bietet neuen Online-Dienst an
Mitteilungen online und mobil - Kund*innen des Jobcenters Herford können ab sofort den neuen Postfachservice unter www.jobcenter.digital von zu Hause…
Der neue Eingangskanal wurde geschaffen, um zur Entspannung der aktuellen Situation beizutragen.
Denn trotz geschlossener Türen arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich mit Hochdruck an der Bewilligung der Leistungen und sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Das Jobcenter Herford bittet um Verständnis, wenn es doch einmal etwas länger dauern sollte.
Unter www.jobcenter.digital können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Herford bereits seit Mai 2019 ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen. Das verkürzt die Bearbeitungszeiten und trägt auch im Jobcenter zur Entlastung bei.
Ab sofort können Kundinnen und Kunden des Jobcenters Herford, die einen Online-Zugang zu www.jobcenter.digital haben, den Postfachservice als neuen Service nutzen. Über diesen Online-Dienst werden Nachrichten unkompliziert an das Jobcenter gesandt. Somit können Sie ab sofort elektronisch von zu Hause aus mit Ihrem Jobcenter in Kontakt treten.
Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Weiterbewilligungen oder alle weiteren Fragen. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über das Smartphone. Wer bislang keinen Zugang hatte: Die PIN-Nummer für das Online-Angebot wird auf Anfrage per Post zugeschickt.
Pressemitteilung
Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert
Gesetzgeber beschließt befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten
Der Gesetzgeber hat am Mittwoch für alle Anträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung beschlossen. Von einer Zustimmung des Bundesrates am Freitag ist auszugehen.
Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen. Das ist ebenfalls über die Website des Jobcenters Herford möglich: www.jobcenter-herford.de.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.jobcenter-herford.de.
Gesetzgeber beschließt vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber vereinfacht für einen begrenzten Zeitraum das Antragsverfahren. Die neuen Regeln sollen bereits in der nächsten Woche in Kraft treten.
Für Bewilligungsentscheidungen zwischen dem 01.03. (rückwirkend) und dem 30.06.20 wird unter anderem bei Neuanträgen vorübergehend darauf verzichtet, das vorhandene Vermögen zu prüfen, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, wird befristet ausgesetzt. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Einen Anspruch auf Geldleistungen haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite über das KfW-Sonderprogramm 2020 oder Zuschüsse durch die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler geben. Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
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